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aus aktuellem Anlass, Kellerbrand im Gebäude schräg gegenüber anfang dieses Jahres (ja ich hab den Hauptbrandmeister über Flammen informiert) würde mich mal die rechtliche Situation interessieren über das Lagern von gefüllten Tauchflaschen im Keller.
@Jackson,Danke für Deine Aufklärung. Nun weiß Frau auch bescheid.Ich dachte man darf in seinem Keller lagern was man will.Man lernt nie aus.
da lehnt sich einer aber ganz schön aus dem Fenster :-D
Zitat von: abgesoffen am 06. April 2009, 21:32:42da lehnt sich einer aber ganz schön aus dem Fenster :-DTja wir von Ottobrunn dürfen auch lästern