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Autor Thema: Neue Allgemeinverfügung Starni  (Gelesen 18400 mal)

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Offline Gernot

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Re: Neue Allgemeinverfügung Starni
« Antwort #75 am: 06. Mai 2008, 10:54:24 »
Scheinbar nehmen die das jetzt wirklich ernst. Karl vom TSB hat mir gestern erzählt, dass die Starnberger Polizei eine Schulung in Sachen Tauchcomputer bekommt, um z.B. die Maximaltiefe ablesen zu können.

Mich würde interessieren welche rechtliche Handhabe die Polizei hat, die Herausgabe eines persönlichen Gegenstandes zu verlangen, sofern keine Straftat vorliegt oder unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht. Wäre dafür nicht eine richterliche Anordnung nötig, wie es auch bei Hausdurchsuchungen der Fall ist?

Offline Bellaima

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Re: Neue Allgemeinverfügung Starni
« Antwort #76 am: 06. Mai 2008, 18:36:48 »
Hallo zusammen,

also ich weis ned recht - aber ich muss sagen dass diese Allgemeinverfügungen vollkommen schwachsinnig sind! Keiner wird sich an den Scheiß halten und keiner (der schlauer ist als ein rollender Stein) wird sich bei der polizei an und abmelden - und schon garkeine Tecdiver - sorry aber sowas auch nur annähernd zu denken, ist lächerlich wie peinlich.....Fast noch lächerlicher (man könnte auch sagen der Gipfel der Dummheit) ist es, Tauchcomputer kontrollieren zu wollen :-)

Die von der Gemeinde Starnberg sollen sich mal lieber um die dämlichen Porsche Raser auf der Autobahn bzw. Landstraße kümmern als um Taucher.

Soviel von meiner Seite zur Allgemeinverfügung!

Viele Grüße
Markus


Offline Obi

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Re: Neue Allgemeinverfügung Starni
« Antwort #77 am: 06. Mai 2008, 22:52:49 »
Nachdem wir in letzter Zeit einige Missverständnisse aufgrund persönlicher Meinungsäusserungen einzelner hatten möchte ich hier nochmal darauf hinweisen das wir niemanden dazu ermuntern oder in irgendeiner Form dazu anleiten in ungesetzlicher Form den Starnberger See zu betauchen.

Allerdings akzeptieren wir auch die persönlichen Meinungen unserer User solange diese keinen klaren Verstoss gegen gesetzliche Regelungen darstellen.



Ich persönlich denke auch das es schwer zu kontrollieren und durchzusetzen sein wird, da es a) zuviele Tauchcomputer-Typen gibt die man kennen müsste, b) man rund um die Uhr alle 20 Meter einen Polizisten stehen haben müsste um die Allgemeinverfügung durchzusetzen und c) es mitunter schwer zu unterscheiden ist wer nun unter welche 'Kategorie' in der Allgemeinverfügung fällt, sprich wer ist den nun konkret Sporttaucher und wer technischer Taucher und wer kontrolliert was in den Flaschen ist...

@Gernot: Ich denke das ist so ähnlich wie bei ner Verkehrskontrolle. Da dürfen sie ja auch Dein Warndreieck und Deinen Verbandskasten sehen.

Im Endeffekt bringt's aber eh nichts grossartig drüber zu diskutieren, die Allgemeinverfügung ist nun da und jetzt schau mer halt einfach mal wie sich die Sache entwickelt.
« Letzte Änderung: 06. Mai 2008, 23:07:01 by Obi »
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Offline Bellaima

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Re: Neue Allgemeinverfügung Starni
« Antwort #78 am: 07. Mai 2008, 18:21:20 »
Also alles in einem....die AV ist schwachsinn :-)

Offline Gernot

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Re: Neue Allgemeinverfügung Starni
« Antwort #79 am: 07. Mai 2008, 19:34:55 »
@Gernot: Ich denke das ist so ähnlich wie bei ner Verkehrskontrolle. Da dürfen sie ja auch Dein Warndreieck und Deinen Verbandskasten sehen.

Ja, nur wird Warndreieck und Verbandskasten auf Vorhandensein geprüft, es reicht wenn ich es der Polizei zeige. Aushändigen muss ich es nicht. Beim Tauchcomputer sieht man dass/wenn ich einen dabei habe, aber muss ich die Daten die der TC gespeichert hat mitteilen? Inwiefern handelt es sich hier um personenbezogene Daten im Sinne des BDSG?


Im Endeffekt bringt's aber eh nichts grossartig drüber zu diskutieren, die Allgemeinverfügung ist nun da und jetzt schau mer halt einfach mal wie sich die Sache entwickelt.

Die AV erklärt klar meine "Pflichten". Nur hätte ich gerne mal jemanden, der mir auch meine Rechte in dieser Situation darlegt. Sprich, was muss ich tun, was darf ich ruhigen Gewissens verweigern, und vor allem: Welcher Verstoss rechtfertigt welches Bussgeld, das ja mit 5 bis 50.000 EUR angesetzt wurde?

Fragen über Fragen...

Offline Melli

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Re: Neue Allgemeinverfügung Starni
« Antwort #80 am: 07. Mai 2008, 22:03:01 »
Welcher Verstoss rechtfertigt welches Bussgeld, das ja mit 5 bis 50.000 EUR angesetzt wurde?

Naja, ich würd sagen - pro Meter Überschreitung: 5 Euro mehr  ;D ;D ;D

....um den High Score zu erreichen brauchst halt dann einen Klappspaten  ;) ;)

Wegen der Kontrolle ansich - mich würds auch mal interessieren, ob man die TC wirklich rausgeben "muss" oder ob das eher (mehr oder weniger) freiwillig ist.
Aber wer will sich denn schon freiwillig mit der Polizei anlegen.....?
Mir ist das wurscht, meinen TC können sich die Kontrollen gerne anschauen, wenn sie denn unbedingt wollen.
(Wobei ich aber ehrlich gesagt denke, dass es sowieso nicht besonders viele Kontrollen geben wird......ich schätze, dass das eher so stichprobenartig ausfallen wird).
« Letzte Änderung: 07. Mai 2008, 22:05:20 by Melli »
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Melli

**Ich bin nicht klein - ich bin ein Konzentrat!! :P**



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Offline Obi

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Re: Neue Allgemeinverfügung Starni
« Antwort #81 am: 07. Mai 2008, 22:30:54 »
Ja, nur wird Warndreieck und Verbandskasten auf Vorhandensein geprüft, es reicht wenn ich es der Polizei zeige. Aushändigen muss ich es nicht. Beim Tauchcomputer sieht man dass/wenn ich einen dabei habe, aber muss ich die Daten die der TC gespeichert hat mitteilen? Inwiefern handelt es sich hier um personenbezogene Daten im Sinne des BDSG?
Ja, es lässt sich nicht ganz vergleichen, aber etwas in der Art wird es wohl sein. Personenbezogene Daten, wären ja Name, Geburtsdatum, Anschrift usw., darunter wirds wohl nicht fallen.

Die AV erklärt klar meine "Pflichten". Nur hätte ich gerne mal jemanden, der mir auch meine Rechte in dieser Situation darlegt. Sprich, was muss ich tun, was darf ich ruhigen Gewissens verweigern, und vor allem: Welcher Verstoss rechtfertigt welches Bussgeld, das ja mit 5 bis 50.000 EUR angesetzt wurde?
Ich denke solange Du nicht extra bei einem Anwalt nachfragst wird Dir das bestimmt keiner freiwillig verraten welche Rechte Du hast. Und was die Polizei angeht, ich bin mir da auch nicht sicher ob sie das dürfen. Nur solange es eben
keiner weis machen sie auf jeden Fall mal so als wenn sie dürfen und wer geht schon das Risiko ein.

Das Problem ist denke ich falls sie es nicht dürfen und jeder verweigerts ihnen lassen sie sich eben was anderes einfallen und dann sind wir wahrscheinlich noch schlechter dran...
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Re: Neue Allgemeinverfügung Starni
« Antwort #82 am: 08. Mai 2008, 06:17:10 »
Zitat
Ja, es lässt sich nicht ganz vergleichen, aber etwas in der Art wird es wohl sein. Personenbezogene Daten, wären ja Name, Geburtsdatum, Anschrift usw., darunter wirds wohl nicht fallen.

Mein Nachbar ist bei der Polizei, in München bei der Kripo. Den kann ich ja
mal fragen wie das nun ist.


 

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