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Das Forum für Taucher und Nichttaucher
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Auszug aus der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Miesbach vom 03.06.2004 - Die Tauchgänge sind so zu gestalten, dass eine Behinderung des Badebetriebes ausgeschlossen ist.
Während der Badesaison (15.03. ? 31.10.) im Bereich von Bädern und öffentlichen Freibadegelände ist das Tauchen mit Atemgerät untersagt.