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Tauchen => Tauchplätze;Infos zu Tauchplätzen (Süß- und Salzwasser => Thema gestartet von: bundeskater am 29. November 2009, 11:45:46

Titel: Allgemeinverfügung und Tauchbereich Buga-See
Beitrag von: bundeskater am 29. November 2009, 11:45:46
So, sie ist endlich da, die Allgemeinverfügung:

http://www.bltv.de/pub/d/av_bugasee.pdf (http://www.bltv.de/pub/d/av_bugasee.pdf)


Grüße

der bundeskater
Titel: Re: Buga-See
Beitrag von: Melli am 29. November 2009, 13:36:03
Hi Marcel,

super, Danke Dir fürs Posten!!

Na, das schaut doch schon mal gar nicht schlecht aus!
Ich finds sehr gut, dass hier wirklich einfache und klare Regeln (insbesondere feste Tauch-Uhrzeiten/Tauchmonate) von der Stadt festgelegt worden sind. Es gibt keine "wischiwaschi"-Regelungen in die man mal mehr oder weniger hinein interpretieren kann. Also von mir ein eindeutiges:  :59: :59:

Wenns jetzt noch a bißerl was zu sehen gibt, dann bin ich ganz glücklich ;).

Ich hätt mal nur ne Frage an diejenigen, die sich in dem Gebiet besser auskennen:
Anfahrt mit dem PKW zum See ist ja laut AVV verboten - wie weit ists denn zu laufen vom Parkplatz aus? Ich war selber erst einmal am Bugasee (eben zur Buga ;)) und ich habs echt nimmer in Erinnerung.
Sprich ists möglich die Strecke mit Gerödel (und kaputtem Knie) zu "da`laufen" oder braucht man einen Bollerwagen o.ä.?


P.s. Marcel- nicht wundern, ich hab in der Überschrift noch "Allgemeinverfügung und Tauchgebiet" dazugeschrieben und "pinne" das Thema in der Forenrubrik als eines der ersten Themen fest, damit die Allgemeinverfügung auch wiedergefunden werden kann, wenn man sie später mal wieder braucht.
Titel: Re: Allgemeinverfügung und Tauchbereich Buga-See
Beitrag von: Wurzl am 30. November 2009, 11:53:49
ich bin auch ganz happy

ist nämlich nur 5 minuten von meiner arbeit entfernt und somit wird sicher der eine oder andere after-work-dive rausspringen

und die klaren regeln find ich auch klasse
Titel: Re: Allgemeinverfügung und Tauchbereich Buga-See
Beitrag von: fiona am 30. November 2009, 13:59:51
Hallo Melli,

also ein Bollerwagen o.ä. ist schon angebracht. Vom Parkplatz bis zum See sinds ungefähr 300 bis 400 m (bin zwar nicht gut im schätzen), aber voll aufgerödelt wären es wahrscheinlich gefühlte 800 m  ;).

Grüße Sandra
Titel: Re: Allgemeinverfügung und Tauchbereich Buga-See
Beitrag von: Wurzl am 30. November 2009, 14:43:35
@fiona
ist es ungefähr die strecke die man beim echinger laufen müßte wenn man sich vorne umzieht statt am see ???
Titel: Re: Allgemeinverfügung und Tauchbereich Buga-See
Beitrag von: Melli am 01. Dezember 2009, 09:32:02

Hi Sandra,

super, vielen Dank für die Info - dann muss ein Bollerwagen her ;).
300-400 Meter mit der Doppel (oder auch vergleichsweise vom Echinger Parkplatz zum See)....das ist entschieden zu weit ;).
Titel: Re: Allgemeinverfügung und Tauchbereich Buga-See
Beitrag von: Cpt. Q am 05. Oktober 2011, 13:25:42
So, sie ist endlich da, die Allgemeinverfügung:

Und kaum ist das Jahr 2011 fast um, endet auch die Allgemeinverfügung mit Ablauf des 30.11.

Hat jemand balastbare Informationen, wie die "Erfahrung" der Entscheidungsträger mit uns Tauchern im Buga-See ist und ob es da Aktivitäten gibt die Allgemeinverfügung zu verlängern?

Viele Grüße,
Martin
Titel: Re: Allgemeinverfügung und Tauchbereich Buga-See
Beitrag von: Gernot am 13. Januar 2012, 13:24:00
Nachricht aus dem Amt für Wasserrecht auf meine Anfrage hin:

Zitat
Die Verlängerung der Allgemeinverfügung ab dem 01.03.2012 ist gegenwärtig in Bearbeitung und wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

B. Mattes
RGU SG Wasserrecht
Titel: Re: Allgemeinverfügung und Tauchbereich Buga-See
Beitrag von: Melli am 13. Januar 2012, 13:59:11
Danke für`s Nachfragen und für die Info, Gernot!  :59: :59:
Titel: Re: Allgemeinverfügung und Tauchbereich Buga-See
Beitrag von: Gernot am 24. Februar 2012, 18:01:21
Gute Nachrichten:

Zitat
Referat für Gesundheit und Umwelt verlängert Taucherlaubnis für Riemer See
(23.02.2012) Im Riemer Badesee wird das Tauchen auch heuer wieder möglich sein. Das Referat
für Gesundheit und Umwelt hat jetzt vor Beginn der Saison eine Allgemeinverfügung erlassen, die
das Tauchen mit Atemgerät auch in den kommenden fünf Jahren erlaubt. Veröffentlicht worden ist
sie im Amtsblatt der Landeshauptstadt München am 10. Februar 2012 ? zwei Wochen nach
Erscheinen gilt die Allgemeinverfügung als bekannt gegeben und damit gültig. Das Tauchen ist im
Osten der Landeshauptstadt jedoch auf einen Teilbereich des Riemer Sees beschränkt. Der
Zugang zum Tauchgebiet befindet sich im Bereich der Stufen. Es erstreckt sich von Osten nach
Westen entlang der Stufen bis etwas über die Mitte des Sees. Eine genaue Karte, die das
Tauchgebiet ausweist, ist im Internet (www.muenchen.de/rgu (http://www.muenchen.de/rgu)) zu finden. Das Tauchen wird ab 1.
März 2012 für fünf Jahre jeweils in den Monaten von März bis Mitte Mai und Mitte September bis
November möglich sein. Erstmalig ist der Tauchsport mit Atemgerät 2010 gestattet worden. Die
Regelung musste zunächst aber auf zwei Jahre beschränkt werden, um entsprechende
Erfahrungen zu sammeln. Es hat sich gezeigt, dass die Regelung bislang den Interessen des
Naturschutzes, des Tauchsports und auch denen der zahlreichen Badegäste im Sommer
Rechnung trägt.

AVV: http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Dokumente/Wasser_und_Boden/Tauchen/allgemeinverfuegung_riem.pdf

Karte:
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Dokumente/Wasser_und_Boden/Tauchen/tauchgebiet_riem.pdf (http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesundheit-und-Umwelt/Dokumente/Wasser_und_Boden/Tauchen/tauchgebiet_riem.pdf)