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Allgemein => Witziges und Kurioses;Witze, Sprüche, Kurioses und coole Links aller Art => Thema gestartet von: Melli am 12. Dezember 2008, 09:55:36

Titel: Der Beamten-Dienstweihnachtsbaum
Beitrag von: Melli am 12. Dezember 2008, 09:55:36
......hab ich grad (von einer Beamtin ;)) bekommen.....

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Der Dienstweihnachtsbaum - Dwbm


Eine Dienstanweisung für Beamte

Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von
Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen
Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm, Fassung
vom 01. Dezember 1980):

 
*§1 Dienstweihnachtsbäume*

 Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs
oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur
Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

 

*§2 Aufstellen von Dwbm*

 Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach
Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden.

Dieser hat darauf zu achten, dass:

1.  der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende,
in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und
befestigt wird,

2. der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er
senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter
hinzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie
mehr links, mehr rechts usw. korrigiert),

3. im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch
umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen
vorhanden sind.

 

*§3 Behandlung der Beleuchtung*

Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des
Betriebsleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren
Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffs mit Flammenwirkung
beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die
Bediensteten über die Gefahren von Feuerbrünsten hinreichend
unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein
in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

 

*§4 Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern*

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter
Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur
Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen
notwendig:
 

*Maria:* möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person

*Josef:* älterer Beamter mit Bart

*Kind:* kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender

*Esel und Schafe:* geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen* *

*Heilige* Drei Könige: sehr religiöse Beamte


Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter
Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um
den Dwbm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser
Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an
die Untergebenen verteilt werden.

 
Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen bekannt zu geben.
 

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
 

Im Auftrag

Müller-Lüdenscheidt



(Anmerkung: Völlig wertungsfrei ;) - aber mir gefallen die Esel und Schafe am besten *gg*)
Titel: Re: Der Beamten-Dienstweihnachtsbaum
Beitrag von: Obi am 12. Dezember 2008, 10:22:01
...ich hab's schon immer gewusst.   ;D

Jaja, die Beamten.  ;)

Das erinnert mich aber irgendwie an die Dienstanweisungen bei der Bundeswehr. Die waren noch unsinniger...  ;)

Titel: Re: Der Beamten-Dienstweihnachtsbaum
Beitrag von: Wurzl am 12. Dezember 2008, 12:47:39
@melli

und zu welcher gruppe gehörst dann du

merh zu den eseln oder den schafen

richtig witzig das ding .... ;D ;D ;D ;D
Titel: Re: Der Beamten-Dienstweihnachtsbaum
Beitrag von: Melli am 12. Dezember 2008, 12:50:14

Weder noch - ich bin keine Beamtin *gg*

....ich bin eine ganz brave Angestellte ;)