Catfish-Divers

Tauchen => Tauchfragen;Fragen rund um's Tauchen / Equipment => Thema gestartet von: Doc am 14. Februar 2011, 09:59:50

Titel: Druckkammer und Krankenvversicherung
Beitrag von: Doc am 14. Februar 2011, 09:59:50
Zitat
Abrechnungstechnisch ist es rechtlich so, daß die gesetzlichen Krankenkassen definitiv keine Druckkammerbehandlung bezahlen. Es gibt aber eine Gesetzeslücke. Wenn man stationär aufgenommen wird, auch wenn es medizinisch nicht notwendig ist, muß die Krankenkasse auch die Druckkammer bezahlen.
Dazu noch ein kleiner Nachtrag: Die GKV sind verpflichtet, Behandlungskosten auch dann zu übernehmen, wenn die Leistung "eigentlich" nicht im Katalog der Leistungen drin steht bzw. sogar auf der Negativliste steht (wie z.B. die HBO), und zwar immer dann, wenn es die einzige mögliche Behandlungsmethode ist, die dazu geeignet ist, die Gesundheit des Patienten wieder herzustellen. Im Zweifeslfall ist dies durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festzustellen und die Kassen muß leisten. Leider erst im Nachhinen, so daß natürlich eine Tauchunfallversicherung hier die deutlich entspanntere Alternative ist. Im "Abschlußbericht Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) nach §137c SGB V Indikation: HBO bei der Dekompressionskrankheit" steht ganz klar drin: "Es kann eindeutig festgestellt werden, das es derzeit keine Therapiealternative zur HBO bei der Dekompressionskrankheit gibt." Und es gibt auch schon einige Fälle, in denen die Weigerung der GKV, die Behandlungskosten zu übernehmen, revidiert wurden.

Jürgen
Titel: Re: Druckkammer und Krankenvversicherung
Beitrag von: Klaus am 14. Februar 2011, 10:36:53
Leider Gottes sieht die Praxis anders aus. Die Jungs in Murnau müssen es ja wissen und ich habe mich im Vorfeld vor Abschluß einer Tauchversicherung bei mehreren gesetzlichen Krankenkassen erkundigt, die mir bestätigt haben, daß sie keine Kosten für die Druckkamerbehandlung übernehmen. Wahrscheinlich könnte man sie erfolgreich auf Erstattung verklagen, aber da zahl ich lieber 40? im Jahr extra, als daß ich erst ein paar Tausend Euro vorfinanzieren muß, um sie dann vielleicht in 2. Instanz erstattet zu bekommen.

Gruß

Klaus
Titel: Re: Druckkammer und Krankenvversicherung
Beitrag von: Doc am 14. Februar 2011, 10:54:04
Wie schon oben geschrieben: "Im Zweifeslfall ist dies durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festzustellen und die Kassen muß leisten. Leider erst im Nachhinen, so daß natürlich eine Tauchunfallversicherung hier die deutlich entspanntere Alternative ist." Und bei "stationär" haben sich die Kassen auch schon rauswinden versucht, wenn das Druckkammerzentrum nicht Teil des Krankenhauses war, sondern z.B. eine eigenständige GmbH.