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Autor Thema: Vereisungssichere Regler  (Gelesen 8402 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Wurzl

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #15 am: 30. Juni 2008, 20:00:50 »
bei fremden Mundstücken, die nicht vom Hersteller genehmigt sind, liegt eine bauliche Veränderung vor. Derjenige der diese Veränderung vornimmt wird dadurch zum Hersteller. Sollte der Automat dann nicht funktionieren ist der Hersteller (Firma) aus dem Schneider und die Haftung geht auf den Taucher über.

da ist beim jax echt fein die firma gehört mares und daher erlaubt ohne garantieverlust ...

Offline Melli

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #16 am: 01. Juli 2008, 08:08:41 »

@Kurt: Dass es Garantie-Probleme gibt/geben kann, wenn man andere Mundstücke an die zweite Stufe macht, das hab ich auch schon gehört. Und Versicherungen sind im Zweifelsfall immer recht schnell im "Lücken finden"...ich möchts auf jeden Fall nicht riskieren und nachdem ich ja mit meinem Mundstück eh sehr zufrieden bin, bleib ich eh bei meinem Original.

Wenn Jax mit Mares zusammenarbeitet und die die Zulassung dafür haben, siehts natürlich anders aus.

Sagt mal, hat einer von Euch schon Erfahrungen mit Cressi-Automaten im Kaltwasser?
Man hört ja eigentlich eh immer nur die bekannten Kaltwasserautomaten (Mares, Apeks, Poseidon, Sherwood...)....
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Liebe Grüße!
Melli

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Wurzl

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #17 am: 01. Juli 2008, 08:17:27 »
@melli

ein guter Händler sagt dir das immer dazu, wenn er ein anderes Mundstück für dich montiert oder du eines kaufst, das und ob es für deinen Regler gilt, oder das eben die Garantie erlischt.

Mares hat die Firma gekauft und einverleibt, ist also keine Zusammenarbeit sondern direkt Mares
hat mir ein netter Mensch auf der Boot verraten, weil die sogar JAX am Stand hatten ...

Offline Alex

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #18 am: 01. Juli 2008, 10:18:17 »
Sagt mal, hat einer von Euch schon Erfahrungen mit Cressi-Automaten im Kaltwasser?

Hatte mal nen Buddy mit nem Cressi, der hat nach 5 Minuten unter Eis unreperabel abgeblasen. Kann aber nicht beurteilen, ob das jetzt ein "schlechtes" Modell war, oder uralt, oder an Cressi im Allgemeinen lag!  ???

Auf jeden Fall würde ich mit keinem Cressi mehr unter Eis gehen!  ;)

bei fremden Mundstücken, die nicht vom Hersteller genehmigt sind, liegt eine bauliche Veränderung vor. Derjenige der diese Veränderung vornimmt wird dadurch zum Hersteller. Sollte der Automat dann nicht funktionieren ist der Hersteller (Firma) aus dem Schneider und die Haftung geht auf den Taucher über.

So pauschal würde ich dem nicht zustimmen. Hab mal was interessantes gelesen:

Originalmundstücke bei Atemreglern: Pro und Kontra

Seit einiger Zeit erfreuen sich insbesondere anatomisch anpassbare Lungenautomatenmundstücke großer Beliebtheit. Allerdings gibt es immer wieder Behauptungen, dass der Einsatz solcher Mundstücke nicht der EN 250 Norm entspricht und somit eine rechtliche Problematik darstellt. In so einem Fall könnte es zum Beispiel sein, dass bei einem Unfall Probleme mit Versicherungen entstehen bzw. damit der Verlust eines Versicherungsanspruchs einhergehen kann. Wir von der Nullzeit-Redaktion haben diesbezüglich etwas recherchiert und hoffen, ein klein wenig Licht ins Dunkel der Gerüchtebörse zu bringen.
Wieweit der Einsatz individuell anpassbarer Mundstücke befürwortenswert ist, soll zwar nicht Gegenstand unserer Ausführungen sein, aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass viele Taucher darauf schwören. Insbesondere im Bereich der Haltbarkeit ist es aufgrund des Materials klar, dass es wirklich Vorteile gibt. Andere Vorteile resultieren wahrscheinlich auch aus Kriterien des persönlichen Geschmacks, und über den kann man ja nicht streiten.

Wer sich über die Anzahl der "möglichen" Vorteile ein Bild machen will, kann dies am besten auf der Homepage des in Europa erfolgreichsten anatomisch anpassbaren Mundstückherstellers: JAX. Uns interessiert vielmehr die Frage, ob der Einsatz gesetzeskonform ist oder nicht.

Die Fa. Mares bejaht dies beispielsweise eindeutig in ihrer Produktinformation.

Warum aber sollte diese Zulassung für andere Lungenautomaten nicht gelten? Wir konnten jedenfalls nichts Gegenteiliges eruieren.

Minimumanforderungen laut EN250

Denn die Frage, die es hierbei ausschließlich zu beantworten gilt, ist: entspricht diese Lungenautomatenverbindung den Minimumanforderungen an Atemgeräte, welche in der Norm EN250 geregelt wurden. Soweit diese aber spezifische Anforderungen an Mundstücke stellt, haben wir nur das Kriterium der korrekten Befestigung gefunden.

Unter Punkt 6.8.1 wird diesbezüglich festgehalten, dass die Befestigung des Mundstücks am Lungenautomaten durch Ziehen am Mundstück (dieses wird an den Beißzapfen gehalten) mit einer Kraft von 80 N für die Dauer von 10 Sekunden geprüft werden muss. Sonst sind keinerlei Einträge zum Thema Mundstücke zu finden.

Also kann es nur noch um die zu erbringende Luftlieferleistung gehen, und dazu kann man nur festhalten, dass die EN250 eine wirkliche Minimumnorm ist und keine großartige Barriere für einen modernen Atemregler darstellt. Wer sich für die Anschaffung eines hochwertigen Produkts interessiert, sollte wohl eher das Erreichen der US-Navy Norm als Referenz nehmen.

Kindermundstücke drosseln Luftzufuhr

Demzufolge kann es als äußerst unwahrscheinlich angenommen werden, dass die Montage eines nicht spezifisch vom Hersteller des Atemreglers vorgeschlagenen Mundstücks überhaupt ein Problem sein könnte. Am ehesten könnte ein solches entstehen, wenn Kindermundstücke an Automaten für Erwachsene angebracht werden und durch ihren geringeren Durchmesser den Luftdurchlass der zweiten Stufe reduzieren. Dies lässt sich jedoch auf einer Prüfbank jederzeit feststellen.

Fazit: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte - sofern nicht seitens des Herstellers bereits eine Freigabe erfolgt ist - seinen Automaten im Zuge des Service oder der Montage dahingehend überprüfen lassen, dass die geforderten Werte noch erreicht werden. Natürlich gibt auch der Vergleich des Durchmessers des Originals zu dem des Ersatzmundstücks Hinweis darauf, ob die Funktionalität ausreichend gegeben bleibt.

Sollte dies nicht der Fall sein, liegt es aber wahrscheinlich eher an einem mangelhaften Service oder einem miserablen Regler und nicht am Tausch des Mundstücks. Diesem sollte demzufolge - nach Sicherstellung der o.a. Punkte - nichts im Wege stehen.

[Der Autor ist allgemein zertifizierter und gerichtlich beeideter Sachverständiger für das Tauchwesen]


Quelle: http://tauchen.nullzeit.at/Content.Node/technik/material/originalmundstuecke-bei-atemreglern---ist-deren-einsatz-wir.php
« Letzte Änderung: 01. Juli 2008, 11:35:03 by Alex »

Offline Melli

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #19 am: 01. Juli 2008, 11:50:18 »
Die Fa. Mares bejaht dies beispielsweise eindeutig in ihrer Produktinformation.

Warum aber sollte diese Zulassung für andere Lungenautomaten nicht gelten? Wir konnten jedenfalls nichts Gegenteiliges eruieren.


Ich möchte ja den Sachverständigen nicht zu nahe treten, ich finde den Bericht auch gut nachvollziehbar (und logisch) aber mir wär das zu suspekt, dass scheinbar (bisher) nur Mares den Jax-Herstellern Versicherungsschutz/Garantie zugesagt hat und -so wie ich das jetzt rauslese - die anderen Hersteller nicht. Ich hätt da zu große Bedenken - ich glaub, dass Versicherungen schon gerne Gesetzes-/Vorschiftslücken suchen.....und finden.
Mir sind die Wörtchen bzw. die Frage  "Warum sollte..." zu unsicher (ja, ich gebs zu, da schlägt mein §§-Reiter-Tum wieder durch ;)).

Taucht eigentlich irgendwer einen Nicht-Mares-Automaten mit einem Nicht-Original-Mundstück?
Und falls ja - hast du dich im Tauchshop mal nach der Garantie erkundigt?
« Letzte Änderung: 01. Juli 2008, 11:52:15 by Melli »
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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #20 am: 01. Juli 2008, 12:12:23 »
Ich bin hier auch kein Fachmann, hab das nur aus einem Newsletter kopiert. Ich kann mir aber nach ein paar Semestern BWL Studium inkl. Rechtsvorlesung (wenn auch kein Haftungsrecht) nur schwer vorstellen, dass man wirklich zum Hersteller wird, nur weil man das Mundstück wechselt. Hat da jemand was schriftliches und offizielles?

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #21 am: 01. Juli 2008, 12:22:49 »
dass man wirklich zum Hersteller wird, nur weil man das Mundstück wechselt. Hat da jemand was schriftliches und offizielles?

Das wär echt interessant - vor allem, wie stehts mit ausgetauschen Original-Mundstücken?
Ich hab meins mal vor ein paar Jahren durchgebissen und Dirk hat mir ein neues montiert.......bin ich nu der Hersteller?  :o
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Offline Obi

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #22 am: 01. Juli 2008, 12:39:46 »
Nee, ich denke in Deinem Fall bist Du nicht der Hersteller weil wir ja ein Orginal-Ersatzmundstück verbaut haben.
All give some, some give all...
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Kurt

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #23 am: 01. Juli 2008, 14:31:46 »
zu was schriftlichen empfehle ich einschlägige Fachliteratur, habs erst wieder in der tauchen gelesen.
bzw die Aussagen der Hersteller sind da eindeutig.

Anbauteile müssen vom Hersteller zugelassen werden. Also ist ein Original-Ersatzteil natürlich kein fremdes Teil, sondern nur ein Austausch.

Es geht nicht unbedingt um die Garantie, natürlich auch um die, sondern wenn du Hersteller bist und es passiert mit dem Gerät ein Unfall, dann hast du keine Bauartzulassung und dann bist du, juristisch betrachtet, im Ar..., für den Rest deines Lebens! Ob man es glaubt oder nicht spielt in solch einem Fall eine untergeordnete Rolle und muss jeder für sich selber entscheiden.

Ich möchte nur zu bedenken geben, dass dann natürlich auch die Unfall-, Haftpflicht, Lebensversicherung etc. aus dem Schneider ist und die Hinterbliebenen auch in die Röhre kucken können.

Offline Alex

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #24 am: 01. Juli 2008, 17:16:41 »
zu was schriftlichen empfehle ich einschlägige Fachliteratur, habs erst wieder in der tauchen gelesen.

Ich dachte eher an eine offizielle Verordnung, einen Gesetzestext oder Paragraphen? Wird in der Tauchen auf sowas verwiesen?

Kurt

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #25 am: 01. Juli 2008, 17:24:34 »
ja, bin jetz aber zu faul zum nachschauen. wie gesagt kann ja jeder handeln wie er will.

Offline Melli

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #26 am: 01. Juli 2008, 17:40:57 »

Alex, ich kann ja den Kolle von TS Braun beim nächsten mal fragen, wenn ich dort bin. Er müsste sich mit sowas ja auskennen und Dirk meinte auch, dass er schon mal mit ihm über das Thema gesprochen hat.
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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #27 am: 09. Juli 2008, 21:16:53 »
Herstellen kann jeder was er will, wenn er es selbst benützt, sollte er es jedoch weiter veräußern, übernimmt er die Haftung für das Druckgerät.
Das Mundstück spielt bei der Druckgeräteverordnung sicherlich eine untergeordete Rolle.

Grüße
Pfützentaucher

speedy

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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #28 am: 10. Juli 2008, 21:10:18 »
@ Jürgen,

das ist soweit alles klar.
Aber wie sieht es mit den Mundstücken mit Gaumensegel aus. Die sind nicht serienmäßig aber haben die gleiche
Form und bauweise wie die normalen. Nur sie liegen im Mund besser. Sind die dann auch vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen.
Wenn ja, würde das heißen, abmachen und die originale wieder drauf machen. Die sind im Mund aber nicht so toll.


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Re: Vereisungssichere Regler
« Antwort #29 am: 10. Juli 2008, 21:14:49 »

@Jürgen - super, dankeschön für die Erklärung!  :59:

@Ellen - hast du nicht auch einen Apeks? Also bei meinem ist das Mundstück mit Gaumensegel das Originalmundstück....
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