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Das Forum fr Taucher und Nichttaucher
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soviel ich wei, gilt bei der cmas nachwievor die Regel: min. 3 Sterne im Wasser. Wovon 1 Taucher also min. 2* sein sollte. Solang nix passiert krht kein Hahn danach. Aber viel Spass bei der Gerichtsverhandlung. Nur hab ich kein Bock das Thema nher zu vertiefen.
Da ein cmas 1* (wobei ich kein cmas instruktor-trainer bin und ber die aktuellen Ausbildungsplne nicht genau Bescheid weis) anscheinend keine Kompassnavigation und keine Rettungsfertigkeiten (??) lernt, weil dies erst in der 2* Ausbildung stattfindet gibt es diese Regel.
Soviel ich wei, gibts aber bei den cmaslern auch sone Art Spezialausbildung Navigation, und Rettung usw.
denn es drften, rein theroretisch wenigstens, auch Leute selbstndig ohne Ausbildung tauchen gehen.
Schwierig wird die Sache immer erst dann, wenn ein Unfall passiert. Denn dann prfen Gerichte und, in dem Fall wiederhole ich mich immer gerne, Unfallversicherungstrger (und die schaun supergenau hin) wer hatte die Garantenstellung und wusste der Verunfallte und der Buddy ber die Richtlinien Bescheid.
Ja so ist das. Im Grunde das selbe Thema wie bei den Mundstcken.
zu Doc: "Da ich jetzt mal nicht davon ausgehe, da wir unseren Tauchpartner nicht umbringen wollen, dann fhrt das ganze zu einem unechten Unterlassungsdelikt." Und wenn ich ihn doch nicht umbringen will????