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Autor Thema: Brevet  (Gelesen 4852 mal)

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Offline Kachelschrubber

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Brevet
« am: 27. August 2008, 23:24:15 »
Dürfen zwei Taucher die nur CMAS* haben zusammen tauchen oder muß da mindestens einer eine höhere Ausbildung haben?
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Offline Doc

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Re: Brevet
« Antwort #1 am: 28. August 2008, 00:00:23 »
Da zwei Taucher, die kein Brevet haben, auch Tauchen gehen dürfen....

Ja, es gibt diese Empfehlung des VDST , 11 Freunde müßt ihr sein oder so ähnlich (guckst Du hier http://www.ausbildung.vdst.de/inhalt/vdst-downloads/vdst_empfehlungen_dtsa_tauchgruppen.pdf, aber auch die haben vor ein paar Jahren eingesehen, daß das nicht immer der Weisheit letzter Schluß ist (und damals * im Schnellbeichverfahren zu ** befördert).
Ich glaube ja immer noch, daß zwei * mit je 500 TG eine bessere Gruppe abgeben wie zwei *** mit grad mal den erforderlichen 65 TG

Lg
Doc

Kurt

  • Gast
Re: Brevet
« Antwort #2 am: 29. August 2008, 14:38:03 »
soviel ich weiß, gilt bei der cmas nachwievor die Regel: min. 3 Sterne im Wasser. Wovon 1 Taucher also min. 2* sein sollte.

Solang nix passiert kräht kein Hahn danach. Aber viel Spass bei der Gerichtsverhandlung.
Nur hab ich kein Bock das Thema näher zu vertiefen.

In den PADI-Standards ist übrigens definiert, dass 2 OpenWaterDiver selbständig tauchen können. Das liegt daran, dass im Anfängerkurs  das Kompasstauchen unterrichtet wird...
*seufzt* ja die blöden Kommerzamis... *Ironie aus*

Wurzl

  • Gast
Re: Brevet
« Antwort #3 am: 29. August 2008, 17:49:36 »
soviel ich weiß, gilt bei der cmas nachwievor die Regel: min. 3 Sterne im Wasser. Wovon 1 Taucher also min. 2* sein sollte.
Solang nix passiert kräht kein Hahn danach. Aber viel Spass bei der Gerichtsverhandlung.
Nur hab ich kein Bock das Thema näher zu vertiefen.

hallo Kurt
mich würde das schon mal interessieren, da ich keine ahnung hab davon und immer davon höre ... würd ich schon gern mal wissen wie das so gerechnet wird und was es damit auf sich hat

Kurt

  • Gast
Re: Brevet
« Antwort #4 am: 29. August 2008, 18:19:59 »
also wurzl,

vereinfacht dargestellt ergibt sich bei der drei Sterne Regel von der cmas folgendes:

Da ein cmas 1* (wobei ich kein cmas instruktor-trainer bin und über die aktuellen Ausbildungspläne nicht genau Bescheid weis) anscheinend keine Kompassnavigation und keine Rettungsfertigkeiten (??) lernt, weil dies erst in der 2* Ausbildung stattfindet gibt es diese Regel.

Wobei aber wie Doc schon anführte, 2 1*Taucher mit 500 TG, wenn sie nicht total ver.... sind, eigentlich mit nem Kompass tauchen können müssten. Aber man weiß ja nie... .
Soviel ich weiß, gibts aber bei den cmaslern auch sone Art Spezialausbildung Navigation, und Rettung usw. und wenn du die hast, dann darfst auch als 1* mit deinem Buddy ins Wasser.

Wie gesagt, erstmal ist es völlig egal mit welchem brevet du im buddyteam tauchen gehst, denn es dürften, rein theroretisch wenigstens, auch Leute selbständig ohne Ausbildung tauchen gehen.

Schwierig wird die Sache immer erst dann, wenn ein Unfall passiert. Denn dann prüfen Gerichte und, in dem Fall wiederhole ich mich immer gerne, Unfallversicherungsträger (und die schaun supergenau hin) wer hatte die Garantenstellung und wusste der Verunfallte und der Buddy über die Richtlinien Bescheid.

Ja so ist das. Im Grunde das selbe Thema wie bei den Mundstücken.
Man kanns ja auch mit nichteingetragenen Felgen beim Auto vergleichen. Passiert nix. --->coole Felge
Passiert was. ---->Pech gehabt----->Schadensersatz----->Knast uswusw.

Offline Doc

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Re: Brevet
« Antwort #5 am: 29. August 2008, 22:08:14 »
Da ein cmas 1* (wobei ich kein cmas instruktor-trainer bin und über die aktuellen Ausbildungspläne nicht genau Bescheid weis) anscheinend keine Kompassnavigation und keine Rettungsfertigkeiten (??) lernt, weil dies erst in der 2* Ausbildung stattfindet gibt es diese Regel.
Bestandteil der Ausbildung zum DTSA * ist u.A. das Bergen eines Gerätetauchers aus 2-5 Metern Tiefe (Teil 0.5), das Transportieren und Erstversorgen eines verunglückten Tauchers (3.2-3.4) sowie einfache Unterwassernavigation (4.3). Der 5. Prüfungstauchgang soll unter erschwerten Bedingungen (z.B. Nacht, Strömung) durchgeführt werden. Soviel zur aktuellen Prüfungsordnung.
Zitat von: Kurt
Soviel ich weiß, gibts aber bei den cmaslern auch sone Art Spezialausbildung Navigation, und Rettung usw.
Die SK im VDST sind anlog der "Specialties" bei PADI oder SSI, inkl. Navigation und Tauchsicherheit und Rettung, wobei letzter bei allen Voraussetzung für das höchste "Non-Pro" Brevet ist.
Zitat von: Kurt
denn es dürften, rein theroretisch wenigstens, auch Leute selbständig ohne Ausbildung tauchen gehen.
Nicht theoretisch, sondern solange in Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland keine anderen Rechtsnormen erlassen werden oder auf Grund von Einzelnormen (z.B. einer Allgemeinverfügung) auch ganz praktisch.
Zitat von: Kurt
Schwierig wird die Sache immer erst dann, wenn ein Unfall passiert. Denn dann prüfen Gerichte und, in dem Fall wiederhole ich mich immer gerne, Unfallversicherungsträger (und die schaun supergenau hin) wer hatte die Garantenstellung und wusste der Verunfallte und der Buddy über die Richtlinien Bescheid.
Hier wird's etwas difiziel. Wenn wir von Tauchern auf gleichem Niveau ausgehen, dann haben wir eine Gefahrengemeinschaft und eine sich daraus ergebende Stellung als Beschützergarant. Da ich jetzt mal nicht davon ausgehe, daß wir unseren Tauchpartner nicht umbringen wollen, dann führt das ganze zu einem unechten Unterlassungsdelikt. Hier ist dann der Nachweis zuführen, daß das unterlassen von Handlungen, die dem einzelnen zumutbar waren, ursächlich für den Eintritt des Ereignisses sind. Ein bloßer Verweis auf irgendwelche Verbandsregeln genügt nicht, v.a. unterdem Gesichtspunkt, daß die Empfehlung vom VDST eine meiner Meinung nach haarsträubende Zusammenstellung hat (*** mit * bis 40m tauchen zu lassen.
Zitat von: Kurt
Ja so ist das. Im Grunde das selbe Thema wie bei den Mundstücken.
An dieser Stelle möchte ich doch den Rechtsgrundsatz der Conditio-sine-qua-non-Formel und der objektiven Zurechnung im Strafrecht bzw. der Adäquanz im Zivilrecht einwerfen.

Mahlzeit
Doc

Offline Kachelschrubber

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Re: Brevet
« Antwort #6 am: 29. August 2008, 23:48:00 »
also irgendwas mit *** hab ich im Hinterkopf.. darum auch meine Frage ganz zu Anfang.

Was haben wir bei der Schulung gemacht?
Also Rettungsübungen war der Hauptbestandteil des Kurses
Dann gabs da auch ein Orientierungstauchen aber ohne Kompass.

Also beim letzten Tauchgang hatte mein Buddy CMAS** mit dem Kompass die Orientierung verloren... muß gestehen ich wußte immer genau wo wir waren, aufgrund der Boden-Struktur bzw. der Uferböschungen die in Sicht waren.

Aber ich war da schon mal und er noch nie
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Kurt

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Re: Brevet
« Antwort #7 am: 30. August 2008, 00:52:06 »
hehe, so ist das mit den Sonderbrevets :)

@doc
"An dieser Stelle möchte ich doch den Rechtsgrundsatz der Conditio-sine-qua-non-Formel und der objektiven Zurechnung im Strafrecht bzw. der Adäquanz im Zivilrecht einwerfen."

ich hab nur Fachabitur ohne Latein, kannste mir das mal erklären, bitte.

Offline Nessie

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Re: Brevet
« Antwort #8 am: 30. August 2008, 13:48:13 »
Für Taucher ohne Open Jura Brevet:

http://de.wikipedia.org/wiki/Conditio-sine-qua-non-Formel


Ich hab da noch eine Frage:

Wenn ich meine CMAS* und meine Padi** Karten dabei haben (= 3 Sterne  ;D)

darf ich dann solotauchen?

 :76:

Kurt

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Re: Brevet
« Antwort #9 am: 30. August 2008, 17:08:36 »
Ja  :D :D :D :D  :88:

Maren

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Re: Brevet
« Antwort #10 am: 31. August 2008, 13:41:16 »

zu Doc: "Da ich jetzt mal nicht davon ausgehe, daß wir unseren Tauchpartner nicht umbringen wollen, dann führt das ganze zu einem unechten Unterlassungsdelikt." Und wenn ich ihn doch nicht umbringen will??  ???? ???? ????

Maren

Offline Doc

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Re: Brevet
« Antwort #11 am: 31. August 2008, 21:04:39 »
zu Doc: "Da ich jetzt mal nicht davon ausgehe, daß wir unseren Tauchpartner nicht umbringen wollen, dann führt das ganze zu einem unechten Unterlassungsdelikt." Und wenn ich ihn doch nicht umbringen will????????????
Ach man, schau mal auf die Uhrzeit meines Beitrags  :-*
Also, kein Vorsatz -> unechtes Unterlassungsdelikt.
Ich hab heute eine schöne Erklärung für die Conditio-sine-qua-non-Formel bekommen:
Du schießt auf jemanden. Bevor die Kugel einschlägt stürzt der in eine Schlucht und bricht sich das Genick. Du gewinnst, da es kein Mord, sondern nur versuchter Mord ist  >:D. Warum. Für das Eintreten des Ereignisses Genickbruch ist das abfeuern einer Schußwaffe keine Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann.

Lg
Doc



Offline Kachelschrubber

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Re: Brevet
« Antwort #12 am: 31. August 2008, 21:46:42 »
Kann es sein, dass das Thema jetzt ein wenig entgleitet?
Tauchen im Sommer - Curling im Winter - Motorradfahren wenn's nicht eisig ist - Musik machen geht aber immer

Maren

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Re: Brevet
« Antwort #13 am: 31. August 2008, 22:11:08 »
Vollkommen! Sorry!  ::) ::)

Offline Doc

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Re: Brevet
« Antwort #14 am: 01. September 2008, 00:10:29 »
Ok,

zurück zum Thema: Obwohl die Rechtslage in D nicht einmal ein Brevet zum Tauchen vorschreibt, die Standarts der verschiedenen Ausbildungsorganisation für vergleichbare Ausbildungstufen unterschiedliche Aussagen machen, die DIN EN 14153-1 die den CMAS * als "Autonomous Diver" sieht (der VDST hat sich so zertifizieren lassen und wiederspricht sich hir zu seiner Tauchgruppenzusammenstellung), so ist es meine ganz persönliche Meinung, daß es weniger auf das vorhandene Brevet als auf die Erfahrung ankommt. Ein CMAS** äquvalentes Brevet ist schnell gekauft und damit das Gewissen beruhigt (schließlich "darf" man jetzt ohne "Guide" tauchen), aber ob das das Ziel sein kann. Ich meine nicht. Für mich persönlich bin ich den Weg gegangen, daß ich zunächst mit erfahreneren Tauchern in Wassser gaangen bin und mich von diesen "weiterbringen" hab lassen. Dann habe ich aber auch mit Tauchern auf meinem Niveau angefangen, einfache Tauchgänge in mir schon bekannten Gewässern gemacht, um selbständiger zu werden. Wenn ich heute mit unerfahreneren Tauchern ins Wasser gehe, schau ich sie mir beim ersten Tauchgang an, und entscheide dann, was sie beim nächsten Tauchgang selber machen müssen, wie z.B. den Weg zum Einstieg zurück finden. ;D. Klingt altruistisch, ist aber purer Selbstzweck, weil ich zufaul bin, immer alles sebst machen zu müssen.  ;) Und nein, als Verantwortlicher an einem Tauchwochenende las ich zwei OWDler mit je 20 Tauchgängen nicht zusammen ohne Aufsicht im Starnberger tauchen. Wenn die aber eh ihre letzten 15 Tauchgänge nach der Ausbilding im BaLi gemacht haben, warum nicht.

Lg
Doc

 

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