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So kann z.B. der Gleitschirmflieger und Fallschrimspringer erlaubnisfrei den Himmelnutzen, der Moutainbiker oder der Reiter die Berg ? und Forstwege, der Seglerdie Seen, der Kanufahrer die Flsse und der Skifahrer die Berghnge.Eine besondere Genehmigungspflicht fr die Nutzung der Gewsser, die hierbei inkeinster Wiese beeintrchtigt oder verndert werden, nur aufgrund einer speziellenAusrstung begrnden zu wollen ist nicht nachvollziehbar.
Ich find's super und drcke der Klage und der IG-T alle Daumen.