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und das hier ist der Text der AllgemeinverfgungVollzug der Wassergesetze;Allgemeinverfgung zum Tauchen mit Atemgert im Starnberger See vom 18.08.1994, zuletzt gendert mit Bescheid vom 21.07.1997
Das Landratsamt Starnberg erlsst folgendenBescheid:1. Der Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 18.08.1994 (Allgemeinverfgung) ber die Erteilung der beschrnkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 17 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) fr das Tauchen mit Atemgert im Starnberger See, zuletzt gendert mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 21.07.1997, wird wie folgt ergnzt:
eine behrde, *melli solltest du eigentlich wissen *gggg** wiederholt immer alles bis sie auf den punkt kommt ...
Finde, es wird ein ganz schner Wirbel, um diese Allgemeinverfgung gemacht?!?! ???
brigens, gibt es schon einen Bussgeldkatalog, was man fr welches Vergehen bezahlen muss
Wir, die Taucher und die sich so am See rumtreiben, haben es doch auch selber verursacht.